Mit dem Inkrafttreten des Solarpakets I im Mai 2024 wurde es Mieter:innen bereits sehr viel leichter gemacht, eine Steckersolaranlage, auch Balkonkraftwerk genannt, zu installieren. Wer bisher gezögert hat, weil er befürchtete, keine Zustimmung von der Vermieterseite zu erhalten, kann sich nun freuen. Durch eine weitete Gesetzesänderung durch das Solarpaket II, die im Okotber 2024 in Kraft trat, haben Mieter:innen nun Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks. Diese sieht vor, dass die Installation eines Steckersolargeräts als privilegierte bauliche Veränderung auf Verlangen der Mieterseite umgesetzt werden kann. Damit darf die Vermieterseite die Maßnahme nicht mehr grundlos blockieren. Vermieter:innen können jedoch Rahmenbedingungen festlegen und bestimmen, wo zum Beispiel ein Balkonkraftwerk angebracht werden darf. Es ist damit zu rechnen, dass insbesondere Wohnungsgenossenschaften ihren Mitgliedern durch unnötig hohe Auflagen die Lust auf ein Balkonkraftwerk austreiben wollen. Entsprechende „Checklisten“ liegen vor.
Mieter:innen, die sich ein Balkonkraftwerk installieren möchten, sollten daher bei Widerstand von der Vermieterseite nicht die Flinte ins Korn werfen, sondern sich mithilfe der Beratung des Mietervereins weiter für die Energiewende einsetzen. Dass immer mehr Mieter:innen auf ein Balkonkraftwerk setzen, um ihre Stromkosten zu senken, zeigt die Statistik. Insgesamt sind in Deutschland etwa 563.000 Anlagen in Betrieb (Stand August 2024). Der Verkauf boomt, wohl auch, weil die Preise stetig sinken.
Ob sich ein Balkonkraftwerk für sie lohnt, können Verbraucher:innen mithilfe eines kostenlosen Online-Tools der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online ermitteln. Anhand von Standortfaktoren und des Stromverbrauchs des Haushalts wird auf co2online.de/photovoltaikcheck die individuelle Wirtschaftlichkeit eines Balkonkraftwerks berechnet.