Ihre Themen. Unser Rat.
Ein Überblick über verschiedene Themen rund um Wohnungsmängel.
Tipps vom Mieterverein
Jetzt ist schnelles Handeln gefragt!
Ein Mangel schränkt die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache ein. Mieter:innen sind verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen, Vermieter:innen haben Mängel unverzüglich zu beseitigen. Solange ein Mangel besteht, haben Mieter:innen eine Reihe von Ansprüchen, die zügig geltend gemacht werden sollten.
Ein Überblick über verschiedene Themen rund um Wohnungsmängel.
für nur 6,75€ im Monat
Die Herbstausgabe des MieterJournals 2024 beschäftigt sich den Auswirkungen von energetischen Sanierungen auf Mieter:innen.