Wohnungsmängel

Tipps vom Mieterverein

Meine Wohnung hat Mängel, was tun?

Jetzt ist schnelles Handeln gefragt!

Ein Mangel schränkt die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache ein. Mieter:innen sind verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen, Vermieter:innen haben Mängel unverzüglich zu beseitigen. Solange ein Mangel besteht, haben Mieter:innen eine Reihe von Ansprüchen, die zügig geltend gemacht werden sollten.

Schnell-Hilfe mit unserem Online-Check

Informieren Sie sich zum Thema Wohnungsmängel

Ihre Themen. Unser Rat.

Ein Überblick über verschiedene Themen rund um Wohnungsmängel.

Unser Rat nach Kategorien

Die Herbstausgabe des MieterJournals

Aktuelles MieterJournal

Die Herbstausgabe des MieterJournals 2024 beschäftigt sich den Auswirkungen von energetischen Sanierungen auf Mieter:innen.

Unser Newsletter

Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Newsletter abonnieren

Bitte geben Sie in das unten stehende Feld Ihre E-Mail-Adresse ein, auf die wir den Newsletter schicken sollen. Sie werden daraufhin eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten, den sie anklicken müssen, um das Abonnement zu aktivieren.