Welche Miete darf mein:e Vermieter:in verlangen?
Bei Wiedervermietung einer Wohnung darf der Vermieter als neue Miete höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent verlangen. Die ortsübliche Vergleichsmiete einer Wohnung ist die Miete, die üblicherweise für eine Wohnung vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in der Gemeinde gezahlt wird. Maßgeblich zur Begründung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist für die meisten Hamburger Wohnungen der Hamburger Mietenspiegel.
Beispiel: Laut Mietenspiegel beträgt die ortsübliche Vergleichsmiete 8 Euro pro Quadratmeter nettokalt. Dann darf der Vermieter maximal 8,80 Euro pro Quadratmeter nettokalt verlangen.
Warum erscheint die Durchsetzung der Mieteransprüche so schwierig?
Die Mietpreisbremsenverordnung enthält leider viele Ausnahmen. Zudem stellt die Rüge der Miethöhe für Mieter:innen nach Vertragsabschluss nach wie vor eine große Hürde dar.
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