Betriebskostenverordnung
In der Betriebskostenverordnung sind 17 verschiedene Kostenarten festgelegt. Drei Kosten betreffen Heizung und Warmwasser, die übrigen 14 „kalten“ Nebenkostenarten sind: Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Fahrstuhl, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hauswart, Gemeinschaftsantenne oder Breitbandkabel, Einrichtungen zur Wäschepflege und sonstige Kosten wie zum Beispiel die Wartungskosten für Rauchwarnmelder.