Newsletter 06/23
Ausgabe Juni 2023
Liebe Leserinnen und Leser
die Sonne scheint und der Sommer beginnt. Wir genießen die Wärme und das Licht, verbringen unsere Tage lieber draußen und planen unseren Urlaub. Wie ist das Budget? Ließ sich im vergangenen Jahr etwas ansparen? Oder verzehrten die gestiegenen Kosten Gehälter und Renten? Vielen wird es so ergangen sein. Und eine Entwarnung ist nicht in Sicht, die Inflation bleibt hoch. Zudem trudeln die Abrechnungen über die Betriebs- und Heizkosten des Jahres 2022 ein und werden auch uns hier im Mieterverein in den nächsten Wochen zunehmend beschäftigen.
Das ist auch gut so! Denn jede zweite Abrechnung ist falsch, das ist seit Jahren eine feste Größe. Die Frage ist nur, wie falsch ist sie? Lohnt sich ein Einspruch, der womöglich das Verhältnis zum Vermieter belastet? Um dies in allen Einzelfällen zu klären, arbeiten wir an technischer Unterstützung, Abfragedialoge, die die Kosten einzelner Positionen mit den Durchschnittswerten des Betriebs- und Heizkostenspiegels vergleichen und eine erste Orientierung für die Klärung der nächsten Schritte bieten.
Probieren Sie unsere kostenlosen Angebote selbst aus und testen sie unsere Online-Checks! Mitglieder können gleich eine Beratungsanfrage über unseren Mitgliederbereich stellen! Geben Sie uns Feedback, wie Sie den Umgang mit diesen Werkzeugen erleben!
Ganz nebenbei ist mittlerweile die Erhebungsphase für den neuen Mietenspiegel gestartet. Damit er pünktlich zum Jahresende fertig wird, werden nun die aktuellen Wohndaten der Hamburger Mieter:innen stichprobenartig erhoben. Vor allem über die Höhe ihrer Miete und den Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung müssen die Befragten Auskunft geben. Die erhobenen Zahlen werden um Daten aus der Wohnungswirtschaft ergänzt. Die Methodik zur Auswertung dieser Daten wird diskutiert und abgestimmt im Arbeitskreis Mietenspiegel. Ich darf nun erstmals mitwirken und gehöre diesem Gremium an.
Nur Mieten, die in den vergangenen sechs Jahren neu vereinbart oder erhöht wurden, finden Eingang in den Mietenspiegel. Mieten, die seit Jahren unverändert sind, nicht. Diese Vorgabe hat nicht gerade einen dämpfenden Einfluss auf die Mietenentwicklung. Ebenso wenig der Umstand, dass auch Mieten, die aufgrund einer Indexvereinbarung erhöht wurden, berücksichtigt und Teil der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ werden.
Schon der letzte Mietenspiegel im Jahr 2021 war rekordverdächtig. Satte 7,3 Prozent stiegen die Mieten im Schnitt gegenüber 2019. Eine Prognose für 2023 wage ich nicht, rechne aber mit keiner Entspannung. In München stieg der Mietenspiegel gerade um 21 Prozent. Das ist mehr, als die bisherige abgesenkte Kappungsgrenze innerhalb von drei Jahren erlaubt: 15 Prozent. Laut Ampel-Koalitionsvertrag soll dieser Wert auf elf Prozent gesenkt werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlichen FDP-Abgeordneten, damit diese Herrn Buschmann daran erinnern. Es kann sein, dass Sie die Kappungsgrenze brauchen.
Lassen Sie sich nun wie immer mit diesem Newsletter über unsere Tätigkeit und die Entwicklung in Rechtsprechung und Wohnungspolitik informieren. Verschaffen Sie sich mit unserer neuen Rubrik zur Pressearbeit einen Überblick über unser Wirken. Seien Sie eingeladen, uns und unsere Pressearbeit zu unterstützen, Feedback zu geben und natürlich auch unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn: UNSER RAT ZÄHLT!
Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre!
Dr. Rolf Bosse
Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg
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