Kollektiver ­Mieterschutz

Mieterverein setzt mit Verbandsklagen Interessen seiner Mitglieder durch

Starker Schutz für alle: Verbandsklage im Mietrecht

Der Mieterverein zu Hamburg hat das Recht, für seine Mitglieder eine sogenannte Verbandsklage einzureichen. Dies ist durch das Gesetz zur Musterfeststellungsklage und das Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) geregelt. Diese gesetzlichen Grundlagen ermöglichen es dem Verein, im Namen vieler betroffener Mieter:innen gegen unrechtmäßige Praktiken vorzugehen, ohne dass jedes Mitglied einzeln klagen muss. Für die Mitglieder bedeutet das eine erhebliche Entlastung: Sie profitieren von einer starken Gemeinschaft, die ihre Rechte durchsetzen kann, ohne selbst das finanzielle Risiko einer Klage tragen zu müssen. Zudem erhöht die kollektive Klage das Druckmittel gegen Vermieter:innen, da die Interessen vieler Mieter:innen gebündelt und durchgesetzt werden können. Der kollektive Mieterschutz stärkt somit die Position der Mieter:innen und sorgt für mehr Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt.

Helfen Sie uns!

Wenn Sie auf ein Problem stoßen, das viele Mieter:innen betrifft, kontaktieren Sie uns. Ihre Meldung könnte der Ausgangspunkt für eine Verbandsklage sein, die allen betroffenen Mietern hilft. Gemeinsam setzen wir uns für Ihre Rechte ein und machen uns stark gegen unfaire Praktiken. Ihre Erfahrungen sind wichtig, um Missstände aufzudecken.

Ihre Interessen, unsere Klagen

Mehr als nur Beratung: Wie die Mietervereine für Sie klagen

Mietervereine haben in der Vergangenheit Verbandsklagen in verschiedenen Bereichen eingereicht, darunter gegen unzulässige Mietpreiserhöhungen, unwirksame Betriebskostenabrechnungen und unfaire Klauseln in Mietverträgen. Solche Klagen sind insbesondere möglich, wenn es um die Wahrung von Verbraucherrechten geht, wie zum Beispiel bei Verstößen gegen das Mietrecht oder die Mietpreisbremse. Durch diese Klagen können Mietervereine kollektive Interessen ihrer Mitglieder vor Gericht vertreten und rechtliche Standards durchsetzen, die allen Mieter:innen zugutekommen.

Aktuelle Verbandsklage des Mietervereins zu Hamburg

Mieterverein zu Hamburg ./. Hausverwaltung Optima GmbH
1. Name/Firma, Anschrift: Hausverwaltung Optima GmbH, Straße der Pariser Kommune 38, 10243 Berlin

2. Zuwiderhandlung: unberechtigte Mahnschreiben

3. Datum der Einreichung beim Gericht:16.02.2024

4. Datum der Zustellung/der Klageerhebung: 20.06.2024

5. Gericht, Aktenzeichen: Landgericht Berlin, 52 O 92/24

6. Bekanntmachung im Verbandsklageregister: nein

7. Datum der Beendigung des Verfahrens/Art der Verfahrensbeendigung: offen

Unser Newsletter

Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Schreiben Sie uns einfach für 
Fragen oder Kritik

Sie sind bereits Mitglied? Dann können Sie uns im Mitgliedsbereich direkt kontaktieren.

Zum Mitgliederbereich

Newsletter abonnieren

Bitte geben Sie in das unten stehende Feld Ihre E-Mail-Adresse ein, auf die wir den Newsletter schicken sollen. Sie werden daraufhin eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten, den sie anklicken müssen, um das Abonnement zu aktivieren.