Unsere Experten im Außendienst
Wenn wir im Außendienst tätig werden
Kaufmännischer Außendienst
Der kaufmännische Außendienst steht ihnen als Beistand und Zeuge zur Seite, etwa bei Besichtigungen. Da kann es ratsam sein, dem Vermieter/Hausverwalter/Makler/ Kaufinteressenten nicht allein gegenüberzustehen. Oft tragen unsere Außendienstmit-arbeiter durch ihre bloße Anwesenheit zu einer entspannten und sachlichen Atmosphäre bei. Grundsätzlich fertigen unsere Außendienstmitarbeiter einen kurzen Besuchsbericht an, mit dem auch die Ergebnisse von Gesprächen protokolliert werden. So beugen sie der Gefahr vor, dass Ihnen später nachteilige Absprachen unterstellt werden.
Bei einfach gelagerten Sachverhalten unterstützen unsere kaufmännischen Außendienstmitarbeiter Mitglieder auch bei der Dokumentation von Mängeln oder dem Zustand ihrer Wohnung. Belegunterlagen werden beim Vermieter eingesehen und digitalisiert.
Unsere kaufmännischen Außendienstmitarbeiter berechnen den Mitgliedern des Mietervereins zu Hamburg für ihre Tätigkeit in der Regel eine pauschale Aufwandsentschädigung von 70 Euro (inkl. Fahrgeld und ggf. MwSt.).
Außendienst Technik
Der technische Außendienst ist bei Wohnungsmängeln hilfreich und besteht aus Fachleuten (zum Beispiel Ingenieuren und Handwerksmeistern), die Schäden an Wänden, Fenstern, Fußböden oder Elektrik feststellen, die Ursachen erforschen und Vorschläge zur Beseitigung machen. Auch können Wohnungen vermessen werden.
Unsere technischen Außendienstmitarbeiter sind gehalten, den Mitgliedern des Mietervereins zu Hamburg für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung von maximal 150 Euro (inkl. Fahrgeld und ggf. MwSt.) zu berechnen. Erfordert der Umfang der Aufgabenstellung einen höheren Betrag, wird dies vorab geklärt.
Gut zu wissen
Die Feststellungen des Außendienstes sollen die Arbeit der Rechtsabteilung des Mietervereins unterstützen, zum Beispiel Informationen liefern, die für die rechtliche Beurteilung wichtig sind. So kann ein Bericht über den Zustand der Innendekoration nützlich sein, damit der Berater das Mitglied informieren kann, ob und welche Renovierungsarbeiten beim Auszug noch zu erledigen sind.
Besprechen Sie sich also vor der Beauftragung eines Außendienstmitarbeiters mit Ihrem Rechtsberater, ob die Einschaltung des Außendienstes erforderlich ist und klären Sie im Rahmen der Beauftragung die genauen Kosten.
Unsere Außendienstmitarbeiter
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