Behörden

Wir klären auf und unterstützen Sie

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um Behördenangelegenheiten

Als Mieter:in einer Wohnung hat man immer mal mit Behörden zu tun. Zum Beispiel bei diesen Themen: An- und Ummeldung des Wohnsitzes, Steuern, Wohngeld, Transferleistungen, Wohnberechtigungsschein, Zweitwohnungssteuer. Auch hier hilft der Mieterverein zu Hamburg seinen Mitgliedern. Wir haben die wichtigsten Informationen auf dieser Seite für Sie gesammelt.
 Lesen Sie auch unsere Info-Blätter.

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Bürgergeld Fallstricke (22)

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Steuertipps für Mieter (41)

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Umzug Checkliste (07)

Urteile und Tipps zum Thema Behörden

Alle Informationen auf einen Blick

Anliegerbeiträge

Wenn Grundeigentümer für die Verbesserung von Straßen und Wegen vor ihren Grundstücken zahlen müssen, brauchen Mieter:innen sich deswegen keine Sorgen zu machen: Die so genannten Anliegerbeiträge können nicht auf die Mieterseite abgewälzt werden. Es kann weder ein Modernisierungszuschlag verlangt werden noch gehören die Anliegerbeiträge zu den umlagefähigen Betriebskosten.

Angemessenheit der Unterkunftskosten

In Deutschland wird ein Existenzminimum gesichert, indem u.a. die Kosten der Unterkunft bezahlt werden. Berechtigte Personengruppen sind die Empfänger:innen von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach den Vorschriften des SGB II sowie Empfänger:innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Gemäß der §§ 22 SGB II und 35 SGB XII sind Leistungen für die Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen, soweit diese angemessen sind. Welche Kosten „angemessen“ sind, wird genauer festgelegt durch die entsprechenden Fachanweisungen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI).

Fachanweisungen zu § 22 SGB II und zu § 35 XII 

Unser Info-Blatt 22 informiert Sie über die wichtigsten Punkte der Fachanweisungen und nennt die Höchstwerte der Angemessenheit der Unterkunftskosten.

Lärm

Beschwerden über den Gebrauch lärmender Geräte und Maschinen werden während der Dienstzeiten von den Wirtschafts- und Ordnungsämtern der Bezirke entgegengenommen. Der richtigen Ansprechpartner vermittelt auch der Hamburg-Service unter der 42828-0 oder der zentrale Behörden-Ruf unter der 115. An die Polizei kann man sich ebenfalls wenden – auch außerhalb der üblichen Behörden-Dienstzeiten.

Geht es um Baulärm und den Einsatz von Baumaschinen, so findet man tagsüber (7 bis 20 Uhr) beim Amt für Bauordnung und Hochbau ein offenes Ohr, nachts bei der örtlich zuständigen Polizeirevierwache.

Ruhestörender Nachbarschaftslärm kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und fällt in den Bereich der Polizei, die man deshalb bei gravierenden Störungen zur Hilfe holen kann.

Mietwucher

Gegen Mietpreisüberhöhungen im Sinne von § 5 Wirtschaftsstrafgesetz schreiten Behörden praktisch nicht mehr ein, nachdem der Bundesgerichtshof so hohe Anforderungen an den Tatbestand gestellt hat, dass die Vorschrift praktisch ins Leere läuft. Mietwucher wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Voraussetzung ist aber, dass beispielsweise eine Zwangslage oder die Unerfahrenheit des Mieters ausgenutzt wurde, § 291 Strafgesetzbuch.

Sozialwohnung

Für öffentlich geförderten Wohnraum („Sozialwohnungen“) gibt es neben den Bestimmungen über die Wohnberechtigung („§5-Schein“) besondere Regeln für die Miethöhe. Wenn, insbesondere nach Rückzahlung der öffentlichen Mittel, die Sozialbindung endet, ändert sich am Mietverhältnis nicht viel – außer der Miete. Es gelten dann nämlich andere Vorschriften über Mieterhöhungen.

Steuer

Auch Wohnungsmieter:innen können Aufwendungen für Umzüge, Schönheitsreparaturen und kleine Instandsetzungsarbeiten sowie für bestimmte Mietnebenkosten unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Grenzen von der Steuer absetzen.

Tauben füttern

Die „Taubenfütterungsverbotsverordnung“ verbietet es, „in der Freien und Hansestadt Hamburg auf öffentlichem Grund verwilderte Tauben zu füttern. Dieses Verbot erfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden.“ Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden. Für Mietwohngrundstücke ist darauf hinzuweisen, dass nach dem „Hamburger Mietvertrag für Wohnraum“ der Mieterseite verpflichtet ist, „das Füttern von Möwen, Tauben usw. vom Grundstück aus wegen Verschmutzung des Hauses und Belästigung der Mitbewohner zu unterlassen.“

Wohngeld

Für Hamburg finden Sie alles Wissenswerte zum Thema Wohngeld auf hamburg.de.

Zweckentfremdung von Wohnraum

Seit 1971 gilt in Hamburg ununterbrochen ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum. Zweckentfremdet ist eine Wohnung dann, wenn sie nicht zum Wohnen genutzt wird. Unterschieden wird dabei aber zwischen einer legalen und einer nicht legalen Zweckentfremdung. Viele Arztpraxen, Kanzleien oder auch Kindertagesstätten haben Bestandsschutz und sind eine legale Zweckentfremdung. Nicht legal ist es, eine Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten, ohne dass es dafür eine erforderliche Genehmigung des zuständigen Bezirksamts gibt. Gegen welche zweckentfremdeten Wohnungen innerhalb des Wohnraumschutzgesetzes vorgegangen wird, muss im Einzelfall vom zuständigen Bezirksamt geprüft werden.

Für die Umsetzung der Vorschriften sind die Wohnraumschutzdienststellen der bezirklichen Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zuständig.

Wer in Hamburg Wohnraum über Internetportale wie Airbnb an Feriengäste vermietet, braucht eine sogenannte Wohnraumschutznummer. Neben der Einführung der Registrierungspflicht wurde die Vermietungsdauer auf acht Wochen begrenzt. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis 500.000 Euro.

Wichtig: Mieter:innen, die ihre gesamte Wohnung oder auch nur ein Zimmer zeitweise über Airbnb oder ein ähnliches Portal untervermieten möchten, brauchen neben der behördlichen Registrierung auch die ausdrückliche Genehmigung der Vermieterseite. Wer seine Wohnung ohne diese Genehmigung Touristen überlässt, riskiert eine fristlose Kündigung.

Zweitwohnungssteuer

Seit dem 01.01.1993 erhebt Hamburg eine Zweitwohnungssteuer. Zweitwohnung ist jede Wohnung, die die Eigentümer:innen oder Hauptmieter:innen als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes nutzen. Maßgeblich ist die Jahresnettomiete, der Steuersatz beträgt acht Prozent.

Studierende, die im Haushalt ihrer Eltern mit Hauptwohnsitz wohnen, können für ihren Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden.

Das ist der Mieterverein zu Hamburg

Wir vertreten die Interessen von Hamburgs Mieter:innen

Der Mieterverein zu Hamburg ist mit 78.000 Mitgliedshaushalten der bei weitem größte Mieterverein der Hansestadt. Die Hauptaufgaben des Mietervereins zu Hamburg sind:

  • die Vertretung der wohnungspolitischen Belange der Hamburger Mieter:innen
  • die Interessenvertretung seiner Mitglieder in Miet- und Wohnungsangelegenheiten
  • das allgemeine Informieren der Mieter:innen zum Mieten und Wohnen in Hamburg

Dem einzelnen Mitglied stehen wir bei allen rechtlichen Fragen rund um die Mietwohnung mit Rat und Tat zur Seite. Die Beratung erfolgt durch Juristen, die auf das Mietrecht spezialisiert sind. Ergänzend sind alle Mitglieder durch eine Rechtsschutzversicherung für den Fall von Mietprozessen abgesichert.
Vorstandsvorsitzender ist Rechtsanwalt Dr. Rolf Bosse, der auch zugleich Geschäftsführer ist. Zudem gehört Dr. Rolf Bosse dem Beirat des Deutschen Mieterbundes an. Stellvertretende Vorsitzende ist Rechtsanwältin Marielle Eifler.

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