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25.01.2016

Wohnraumversorgung in Hamburg ab 2016 sicherstellen: Forderungen des Mietervereins zu Hamburg an den Senat

In Hamburg fehlten bereits heute mehr als 30.000 Wohnungen, was zur Explosion der Bestands- und Neuvermietungsmieten geführt hat und das Wohnen fast unbezahlbar macht.
Weil die Hansestadt 2015 zusätzlich 61.598 schutzsuchende Personen aufnehmen musste, von denen 20.987 einen Unterbringungsanspruch haben, erhält die Sicherstellung einer ausreichenden Wohnraumversorgung im Jahr 2016 eine zusätzliche Brisanz. Dies umso mehr, weil der starke Zustrom der Flüchtlinge nach wie vor anhält. Die bisherigen Maßnahmen des Senats, die angespannte Wohnraumsituation in Hamburg zu entschärfen, werden kaum ausreichen. Die Mitgliederversammlung des MIETERVEREIN ZU HAMBURG hat deshalb schon im November 2015 einen Forderungskatalog an den Hamburger Senat erstellt und beschlossen (siehe Anlage). Zwingender Handlungsbedarf bestehe insbesondere in folgenden Bereichen, so Siegmund Chychla, Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG:

1. Das Bevölkerungswachstum in Hamburg und der ungebremste Zuzug der Flüchtlinge machen es erforderlich, jährlich mehr als  8.000 Wohnungen neu zu errichten, von denen ein gutes Drittel Sozialwohnungen sein müssen.
Chychla: „Der bisherige Neubau von jährlich 6.000 Einheiten ist, unter Berücksichtigung des Wohnungsfehlbestands, eines positiven Wanderungssaldos von 15.000 Personen und eines zusätzlichen Unterbringungsbedarfs von aktuell fast  21.000 Schutzsuchenden, nicht ausreichend.“

2. Es muss sichergestellt werden, dass zwischen der ansässigen Bevölkerung und den Flüchtlingen mit Bleibeperspektive kein Konkurrenzkampf um bezahlbaren Wohnraum entsteht.
Chychla: „Auch wenn die geplante kurzfristige zusätzliche Schaffung von 5.600 Wohnungen als Flüchtlingsunterkünfte zu begrüßen ist, kann dies nur der Anfang sein. Notwendig ist es, zusätzliches Bauland in großem Umfang auszuweisen, damit auch nach 2016 neu gebaut werden kann.“

3. Der in Metropolregion Hamburg und darüber hinaus vorhandene Wohnraum ist für Wohnungssuchende zu mobilisieren, um den Wohnungsnotstand im Stadtstaat Hamburg zu lindern.
Chychla: „Es ist ein Unding, dass in Hamburg aus Platzmangel Menschen in Zelten, Baumärkten und Bürohäusern untergebracht werden müssen und in den angrenzenden Bundesländern Unterkunftsplätze für Flüchtlinge frei stehen oder Wohnraum abgerissen wird.“

4. Wohnraumschutz (u. a. Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum) muss effizienter durch Aufstockung des erforderlichen Personals durchgesetzt werden.
Chychla: „Damit das in Hamburg geltende Wohnraumschutzgesetz nicht zum ‘Papiertiger’
wird, ist es dringend erforderlich, dass die zuständigen Bezirksstellenstellen zusätzliches Personal erhalten, um dem geltenden Recht Geltung zu verschaffen.“

5. Die Höchstwerte für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft für Transferleistungsempfänger sind an die Entwicklung der Mieten des Mietenspiegels 2015 zu koppeln.
Chychla: „Die Schere zwischen der tatsächlichen Entwicklung der Mieten und den Höchstwerten für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft für die bereits in Hamburg lebenden Transferleistungsempfänger klafft immer mehr auseinander und muss ab Anfang 2016 zwingend an den Mietenspiegel angepasst werden.“

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