Wohnraumschutz soll endlich auch in Hamburg verschärft werden
Es bleibt zu hoffen, dass die verschärften Regeln und insbesondere die Erhöhung des Bußgeldes für Zuwiderhandlungen auf 500.000 Euro dazu führen werden, dass dringend benötigter Wohnraum nicht mehr durch Vermietung an Feriengäste dem Wohnungsmarkt entzogen wird.
Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG begrüßt, dass der Senat das Wohnraumschutzgesetz endlich verschärfen will, um die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Vermietung an Touristen einzudämmen.
Nachdem München, Berlin und Frankfurt Wohnraumschutzmaßnahmen erlassen haben, die eine Vermietung von Wohnraum über Portale wie Airbnb und Fewo-Direkt unterbinden, will nunmehr auch Hamburg nachziehen. Richtig und wichtig sind die Registrierungspflicht aller Anzeigen und Angebote und die Aufstockung der Wohnraumschutz-Mitarbeiter um 10 Stellen. Auch die Reduzierung der zulässigen Zweckentfremdung von sechs Monaten auf acht Wochen ist ein Schritt in die richtige Richtung.
„Es bleibt zu hoffen, dass die verschärften Regeln und insbesondere die Erhöhung des Bußgeldes für Zuwiderhandlungen auf 500.000 Euro dazu führen werden, das dringend benötigter Wohnraum nicht mehr durch Vermietung an Feriengäste dem Wohnungsmarkt entzogen wird“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG. „Nun ist der Senat auch in der Pflicht, die geplanten Verschärfungen des Wohnraumschutzes lieber heute als morgen umzusetzen.“
Wie wichtig die Verschärfung des Wohnraumschutzes ist, zeigt der Umstand, dass nach Informationen des Hamburger Abendblatts nur über die Internetplattform Airbnb im Jahr 2017 rund 270.000 Hamburg-Touristen privaten Wohnraum in Hamburg gemietet haben.
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