Wintereinbruch überfordert Hamburgs Winterdienst
Nicht geräumte Gehwege stellen eine Gefahr für alle Stadtbewohner:innen dar. Foto: Canva
Die Folgen des aktuellen Wintereinbruchs zeigen, dass der Winterdienst in Hamburg unzureichend organisiert ist. Vereiste Gehwege, glatte Zuwegungen und zu wenig Streugut gefährden Sicherheit und Gesundheit. „Verantwortlich dafür sind die Eigentümer:innen, die nach dem Wegegesetz zur Reinhaltung der Geh- und Zuwegungen entlang ihrer Grundstücke verpflichtet sind“, stellt Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg, klar. „80 Prozent aller Wohnungen sind vermietet, dort schippt in der Regel nicht der Eigentümer, sondern dieser muss den Winterdienst organisieren. Dies geschieht mittlerweile fast nur noch durch externe Winterdienstfirmen. Dass die Hausgemeinschaft herangezogen wird, ist selten geworden. Doch die Firmen sind, womöglich aufgrund absichtlich knapp kalkulierten Personals, mit der aktuellen Wetterlage vielfach überfordert und kommen nicht hinterher.“
Dass mit jedem Wintereinbruch der Winterdienst versagt, ist für den Mieterverein ein strukturelles Problem. „Solange alles bleibt, wie es ist, werden wir Schnee- und Eischaos immer wieder erleben“, vermutet Dr. Bosse.
Der Mieterverein fordert daher, dass die Organisation des Winterdienstes in Hamburg weiterentwickelt wird. Dabei ist aus seiner Sicht wichtig, dass notwendige Verbesserungen nicht zu steigenden Betriebskosten für Mieter:innen führen. Auch eine stärkere Einbindung von Bewohner:innen, wie sie zuletzt vom Senat gefordert wurde, müsse mit Augenmaß erfolgen und die individuelle Leistungsfähigkeit berücksichtigen. Ältere, kranke oder körperlich eingeschränkte Menschen dürfen nicht überfordert werden.
„Was fehlt, ist ein klarer, verbindlicher Plan für den Ernstfall. Hamburg braucht feste Abläufe und Zuständigkeiten für starke Wintereinbrüche, damit die Sicherheit gewährleistet bleibt“, so Dr. Bosse. „Wir alle sollten uns hier verantwortlich fühlen und soweit möglich mit anpacken. Koordiniert werden muss das aber von denen, die auch rechtlich verantwortlich sind – Hamburgs Wohnungseigentümer und Vermieter.“
Schnee und Eis – das sollten Mieter:innen wissen:
- Grundsätzlich sind Vermieter:innen und Eigentümer:innen für den Winterdienst verantwortlich. Sie können diese Pflicht jedoch per Mietvertrag auf Mieter:innen übertragen.
- Wird der Winterdienst im Mietvertrag auf Mieter:innen übertragen, muss klar geregelt sein, wer wann zuständig ist, insbesondere bei mehreren Parteien im Haus.
- Gehwege müssen in der Regel auf etwa ein Meter Breite geräumt werden, Treppen sogar in voller Breite.
- Bei Glätte muss unverzüglich gestreut werden – allerdings nur mit abstumpfenden Mitteln. Streusalz ist zwar grundsätzlich verboten, darf aber aktuell verwendet werden. Die Verkehrsbehörde hat das Verbot bis zum 21. Januar aufgehoben.
- Die Vermieterseite ist verpflichtet, Geräte und Streumaterial zur Verfügung zu stellen.
- Wer krank, alt oder körperlich nicht in der Lage ist, den Winterdienst zu übernehmen, kann unter Umständen verlangen, von der Pflicht befreit zu werden, muss die Vermieterseite aber rechtzeitig informieren.
- Haftung bei Unfällen: Kommt es zu einem Unfall, weil Gehwege oder Zugänge vor dem Haus nicht geräumt oder gestreut sind, greift in der Regel die Gebäude- oder Haftpflichtversicherung der Vermieterseite. Wurde der Winterdienst wirksam auf Mieter:innen übertragen, können auch Schadenersatzforderungen drohen.
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