Vorkaufsrecht schützt Mieter und schlägt Grundstücksspekulation
Endlich nutzt die Stadt das Instrument des Vorkaufrechts, das die Soziale Erhaltungsverordnung ermöglicht.
Mieterinnen und Mieter eines Altbaus in der Hein-Hoyer-Straße können aufatmen: Die Stadt hat ihr Vorkaufsrecht ausgeübt und das Haus gekauft. Vor dem Kauf hatte das Bezirksamt Hamburg-Mitte mit einem potenziellen Käufer verhandelt, der sich nach Angaben der Stadt jedoch nicht an die Richtlinien der Sozialen Erhaltungsverordnung halten wollte, die in St. Pauli gilt. Damit schützt die Stadt die 32 Mietparteien vor einer möglichen Verdrängung aus dem begehrten Stadtteil.
„Endlich nutzt die Stadt das Instrument des Vorkaufrechts, das die Soziale Erhaltungsverordnung ermöglicht. Die Ausübung des Vorkaufsrechts wird von uns ausdrücklich begrüßt, weil damit Spekulanten und renditeorientierten Wohnungsunternehmen ein klares Zeichen gesetzt wird. Wer in Hamburg mit Wohnungen spekuliert, muss damit rechnen, dass ihm die Immobilie im Wege des Vorkaufsrechts entzogen wird“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG.
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