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23.12.2019

Silvester ohne Ärger: Was Mieter beim Feiern beachten sollten

Wer zu Hause feiert, sollte dafür Sorge tragen, dass es kurz nach Mitternacht leiser zugeht. Lautes Durchfeiern bis um 5 Uhr geht auf gar keinen Fall.

Auch wenn vor der Tür am Silvesterabend oft der Ausnahmezustand herrscht, ist die Hausordnung in Mietshäusern auch an Silvester nicht außer Kraft gesetzt. Der aktuelle „Hamburger Mietvertrag für Wohnraum“ sieht im Interesse aller Mieter vor, dass in der Zeit von 21 bis 7 Uhr unbedingte Ruhe einzuhalten ist. Es gibt zwar eine erweiterte Toleranzgrenze, weil das Feiern in der Silvesternacht zum Brauchtum gehört. Dennoch gilt auch für diese besondere Nacht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Für den guten Haussegen ist es daher ratsam, mögliche Partypläne den anderen Hausbewohnern vorher mitzuteilen und es mit der Lautstärke nicht zu übertreiben. Zu beachten ist jedoch, dass auch eine rechtzeitige Mitteilung an die Nachbarn keine rechtliche Wirkung entfaltet. Nicht selten sind diese dann aber eher geneigt, den Lärm zu dulden.

„Wer zu Hause feiert, sollte dafür Sorge tragen, dass es kurz nach Mitternacht leiser zugeht. Lautes Durchfeiern bis um 5 Uhr geht auf gar keinen Fall!“, warnt Siegmund Chychla, Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG. „Mieter, die Wert darauf legen, das neue Jahr mit ohrenbetäubender Musik zu begrüßen, sollten dies am besten nicht in ihrer Wohnung planen“, rät Chychla.

Besonders ernst sollte in der Silvesternacht die Sicherheit genommen werden, insbesondere beim  Böllern. „Wer Feuerwerkskörper zündet, muss darauf achten, dass kein Personen- oder Sachschaden entsteht“, mahnt Chychla.

Mit folgenden Tipps des MIETERVEREIN ZU HAMBURG kommen Sie sicher ins neue Jahr:

  • Niemals Raketen und Böller im Treppenhaus, im Hauseingang oder auf dem Balkon abfeuern!
  • Achtung: Immer damit rechnen, dass Raketen und Böller auch fehlgehen können! Es muss ausreichend Platz vorhanden sein.
  • Feuerwerkskörper nur in der Zeit vom 31. Dezember ab 18 Uhr bis zum 1. Januar um 1 Uhr abbrennen. Diese Zeiten gelten im gesamten Hamburger Stadtgebiet. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldbuße!
  • Schützen Sie Ihre Mietwohnung und halten Sie alle Fenster, Dachluken, Balkon- und Terrassentüren geschlossen und entfernen Sie brennbare Gegenstände vom Balkon.

Im Zeitalter des Klimawandels sollte auch hinterfragt werden, ob die durch Silvesterknaller und Raketen verursachten Emissionen überhaupt noch zeitgemäß sind.

Pressemitteilung zum Herunterladen

Pressetelefon (ausschließlich für Medienanfragen): 040 / 8 79 79-333

Ansprechpartner:  Siegmund Chychla
040 / 8 79 79-200, 0172 / 8 77 71 70

Pressefotos: mieterverein-hamburg.de/de/kontakt/pressekontakt

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Mit 70.000 Mitgliedshaushalten Hamburgs größte Mieterorganisation
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