Silvester in der Mietwohnung: So feiern Sie entspannt und rücksichtsvoll
Silvester sollte ein Anlass zur Freude sein, aber auch die Bedürfnisse anderer dürfen nicht außer Acht gelassen werden.
Zum Jahreswechsel wird traditionell gefeiert – ob mit Freunden, Familie oder allein. Wer in einer Mietwohnung lebt, sollte jedoch auch an Silvester die Hausgemeinschaft nicht vergessen. Laut „Hamburger Mietvertrag für Wohnraum“ gilt die Nachtruhe von 21 bis 7 Uhr, auch an Silvester. Zwar gibt es in dieser besonderen Nacht eine größere Toleranz, doch gegenseitige Rücksichtnahme bleibt unerlässlich. Mieter:innen sollten ihre Nachbar:innen rechtzeitig über geplante Feierlichkeiten informieren und übermäßige Lautstärke vermeiden.
„Silvester sollte ein Anlass zur Freude sein, aber auch die Bedürfnisse anderer dürfen nicht außer Acht gelassen werden“, betont Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. „Ein respektvoller Umgang schafft die Grundlage für ein harmonisches Miteinander – auch über den Jahreswechsel hinaus.“
Der Mieterverein appelliert an alle Hamburger:innen, in diesem Jahr vollständig auf Feuerwerk zu verzichten. Der Verzicht schützt nicht nur die Umwelt, sondern reduziert auch die Lärmbelastung, was insbesondere älteren Menschen, kleinen Kindern und Haustieren zugutekommt. Darüber hinaus verringert der Verzicht das Risiko von Verletzungen und Bränden erheblich. Dr. Bosse erklärt: „Feuerwerk mag für viele zum Jahreswechsel gehören, aber die Belastung für Mensch, Tier und Natur ist immens. Mit Alternativen wie Wunderkerzen und einer Konfettikanone oder gemeinschaftlichem Anstoßen bei passender Musik kann Silvester ebenso stimmungsvoll gefeiert werden.“
Wer trotz der Empfehlung nicht auf Raketen und Böller verzichten möchte, sollte folgende Hinweise beachten:
- Kaufen Sie ausschließlich Feuerwerkskörper aus dem Fachhandel. Illegales Feuerwerk ist lebensgefährlich!
- Zünden Sie Feuerwerk ausschließen im Freien und halten Sie ausreichend Abstand zu Menschen und Gebäuden. Böller im Treppenhaus, im Hauseingang oder auf dem Balkon abzufeuern ist verboten!
- Beachten Sie die geltenden Zeiten: Feuerwerk ist nur vom 31. Dezember ab 18 Uhr bis zum 1. Januar um 1 Uhr erlaubt. In bestimmten Zonen, wie rund um die Binnenalster und das Rathaus, ist Feuerwerk komplett verboten. Verstöße können teuer werden!
- Schützen Sie Ihre Wohnung: Halten Sie Fenster und Türen geschlossen und entfernen Sie brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen.
Der Mieterverein wünscht allen Hamburger:innen ein sicheres und besinnliches neues Jahr – frei von Konflikten und unnötigen Risiken!
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Ansprechpartner: Dr. Rolf Bosse, 0162 / 1325110
Pressefotos: mieterverein-hamburg.de/pressekontakt/
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