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03.09.2019

Senat will Hamburgs Mieter besser schützen

Vorschläge gehen nicht weit genug, kritisiert der Mieterverein zu Hamburg

Der Senat hat die lange unter Verschluss gehaltene Bundesratsinitiative zum verbesserten Schutz der Mieter heute endlich verabschiedet. Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG begrüßt, dass nunmehr die Kappungsgrenze gesenkt, die Rügepflicht bei der Mietpreisbremse abgeschafft und der Kündigungsschutz bei Zahlungsverzug verbessert wird.

Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG kritisiert, dass die Gesetzesinitiative leider nicht die erforderliche Nachbesserung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzes umfasst. Damit bleibt die Überschreitung der zulässigen Mieten nach wie vor sanktionslos.

„Spätestens der Hamburger Mietenspiegel 2019 wird die Annahme des Hamburger Senats widerlegen, dass ein wirksamer Schutz vor überhöhten Mieten ohne Sanktionen möglich ist. Zu keinem anderen Ergebnis wird die vom Senat vorgenommene Evaluation der Mietpreisbremse führen“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG. „Wir erwarten spätestens dann, dass der Senat die Bundesratsinitiative zu § 5 Wirtschaftsstrafgesetz endlich auf den Weg bringt“, fordert Chychla.

Mit der Bundesratsinitiative wollen die Justizbehörde und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen das aktuelle Mietrechtsanpassungsgesetz von 2018 ergänzen. Maßgeblich geht es dabei um vier Änderungen: So soll die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von aktuell 15 Prozent in drei Jahren auf 10 Prozent reduziert werden. Außerdem soll die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2025 verlängert werden können. Überhöhte Mieten sollen bereits ab dem Abschluss des Mietvertrags und nicht erst ab dem Zeitpunkt der Rüge des Mieters zurückgezahlt werden müssen. Zuletzt will Hamburg den Kündigungsschutz verbessern. Wer in Zahlungsverzug gerät, soll neben der fristlosen auch die fristgemäße Kündigung abwenden können, indem er den offenen Betrag innerhalb von zwei Monaten begleicht.

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