Nach Silvester keine Betriebskostennachzahlungen
Nebenkostenabrechnungen für den Zeitraum 01.01.2013 – 31.12.2013 müssen dem Mieter bis zum 31.12.2014 vorliegen. Ansonsten kann keine Nachforderung mehr verlangt werden.
Spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss der Mieter die Betriebskostenabrechnung des Vermieters erhalten haben. Rechnet der Vermieter nach dem Kalenderjahr ab, müssen Abrechnungen für das Jahr 2013 daher bis Silvester 2014 die Mieter erreicht haben. Verpasst der Vermieter diese Frist schuldhaft, kann keine Nachforderung mehr aus dieser Abrechnung gestellt werden.
„Weist eine verspätete Nebenkostenabrechnung ein Guthaben zu Gunsten des Mieters aus, kann dieser selbstverständlich gegenüber dem Vermieter die Auskehrung verlangen“, sagt Siegmund Chychla, Geschäftsführer vom MIETERVEREIN ZU HAMBURG.
Sicherheitshalber sollten Mieter den Briefumschlag aufbewahren und sich das Zugangsdatum notieren.
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