MietpreisCheck – Rechtsstreit endet mit Vergleich
Die heutige Verhandlung über den MietpreisCheck des MIETERVEREIN ZU HAMBURG vor dem Landgericht endete mit einem Vergleich. Ohne Aufgabe seiner Rechtsposition hat sich der MIETERVEREIN ZU HAMBURG verpflichtet, den MietpreisCheck in der jetzigen Form aus dem Netz zu nehmen. Der Grundeigentümerverband hat im Gegenzug seine Anträge, gegen den MIETERVEREIN ZU HAMBURG Ordnungsgelder zu verhängen, zurückgenommen.
„Auch wenn wir die Auffassung des Gerichts nicht teilen, werden wir uns selbstverständlich an den Vergleich halten und unter Beachtung der Richtermeinung schnellstmöglich einen verbesserten Check Hamburgs Mietern anbieten.“, kommentiert Siegmund Chychla, Geschäftsführer und stellvertretender Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG den Ausgang des Verfahrens vor dem Landgericht Hamburg. „Das bisherige Interesse der User an unserem Angebot zeigt, dass es einen hohen Informationsbedarf der Mieter in Hamburg gibt.“, so Chychla.
Seit dem 1. Juli bat der MIETERVEREIN ZU HAMBURG in Kooperation mit der CODIAC Knowledge Engineering GmbH einen neuartigen Onlineservice zur Mietpreisbremse in Hamburg an. Mit diesem Onlineangebot konnten alle Mieterhaushalte eine erste Einschätzung bekommen, ob die vereinbarte Miete über dem Mittelwert des maßgeblichen Feldes des Hamburger Mietenspiegels zuzüglich 10 % liegt. Den Mietern sollte damit ermöglicht werden, die Miethöhe nach § 556 g BGB zu rügen. Der Grundeigentümerverband Hamburg hat gegen den MietpreisCheck eine einstweilige Verfügung erwirkt. Gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg hat der MIETERVEREIN ZU HAMBURG Widerspruch eingelegt.
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