Mietpreisbremse in Hamburg ist rechtswirksam
Die Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg, die sich auch inhaltlich mit dem Gründen auseinandersetzt, die zur Einführung der Mietpreisbremse geführt haben, wird begrüßt. Zutreffend hat das Gericht die Feststellungen des Senates hervorgehoben, dass der Wohnungsmarkt in Hamburg nicht nur im gesamten, sondern auch in allen relevanten Teilmärkten angespannt ist.
Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg (AZ 913 C 2/17) hat in einem am 22.06.2017 verkündeten Urteil entschieden, dass die vom Hamburger Senat 2015 eingeführte Mietpreisbremse rechtswirksam ist. Damit hat das Gericht Mietern aus der Güntherstraße ermöglicht, die monatliche Netto-Kaltmiete um 240 Euro zu reduzieren.
Im Gegensatz zu der anders lautenden Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Altona, hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg sich mit den Erwägungen des Hamburgischen Senates, die zu Einführung der Mietpreisbremse geführt haben, inhaltlich auseinandergesetzt. Das Gericht stellt fest, dass die in der Drucksache Nr. 2015/01119 genannten Gründe die Einführung der Mietpreisbremse in Hamburg rechtfertigen.
„Die Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg, die sich auch inhaltlich mit dem Gründen auseinandersetzt, die zur Einführung der Mietpreisbremse geführt haben, wird begrüßt. Zutreffend hat das Gericht die Feststellungen des Senates hervorgehoben, dass der Wohnungsmarkt in Hamburg nicht nur im gesamten, sondern auch in allen relevanten Teilmärkten angespannt ist“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg.
Hamburgs Mieterhaushalte können den kostenlosen Mietpreis-Check des Mietervereins zu Hamburg unter www.mieterverein-hamburg.de abrufen. Der Check ermöglicht allen Mietern, die in Hamburg einen Mietvertrag nach dem 01.07.2015 abgeschlossen haben, eine erste Orientierung hinsichtlich der Einordnung der vereinbarten Miete.
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