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30.06.2016

Mietpreisbremse in Hamburg: Bilanz nach 365 Tagen

Seit dem 1. Juli 2015 gilt in Hamburg die sogenannte Mietpreisbremse. Laut der dürfen die Wohnraummieten bei neu abgeschlossenen Mietverträgen allenfalls 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die vom Gesetzgeber zugelassenen Ausnahmen und die für Mieter komplizierte Rechtsverfolgung führen aber dazu, dass viele Vermieter die Mietpreisbremse nicht beachten, weil es keine Sanktionen gibt.

„Den Hamburger Mieterhaushalten ist allein in den letzten zwölf Monaten ein Schaden von rund 20 Millionen Euro entstanden, weil viele Vermieter die Mietpreisbremse ignorieren“, schätzt Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mieterverein zu Hamburg. „Wir fordern alle Hamburger Mieter, die nach dem 1. Juli 2015 einen Mietvertrag unterschrieben haben, dazu auf, die vereinbarte Miethöhe zu überprüfen. Nur dadurch können Mieter sicherstellen, dass weitere Schäden vermieden und die überhöhten und unzulässigen Mieten bei dem Mietenspiegel 2017 keine Berücksichtigung finden“, so Chychla weiter.

In Hamburg werden jährlich gut 50.000 von den insgesamt 720.000 Wohnungen neu vermietet. Die vom Mieterverein zu Hamburg am Beispiel des in der Hansestadt führenden Immobilienportals „Immonet“ durchgeführten Untersuchungen belegen, dass bei der überwiegenden Anzahl der Angebote die Mietpreisbremse nicht beachtet wird. Diese Annahme wird von der Studie des Gymnasiums Ohmoor gestützt, laut der die aktuellen Neuvermietungsmieten 12,45 Euro betragen und damit nicht nur 10 Prozent, sondern gut 55 Prozent über der durchschnittlichen Miete des Hamburger Mietenspiegels 2015 von 8,02 Euro liegen. Der Mieterverein nimmt deshalb an, dass Hamburgs Mieter seit dem 1. Juli 2015 einen Schaden von rund 20 Millionen Euro erlitten haben und in den kommenden zwölf  Monaten eine vergleichbare Übervorteilung fürchten müssen. Aus diesem Grund fordert der Mieterverein zu Hamburg, dass der Hamburger Senat sich der Bundesratsinitiative der Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen für die Verschärfung der Mietpreisbremse anschließt. Vermieter, die sich an das Gesetz nicht halten, müssen mit Sanktionen belegt werden. Die überhöhten Mietzahlungen sind vom ersten Tag an und nicht erst ab dem Zeitpunkt der Rüge durch den Mieter zu erstatten. Bei gesetzlich erlaubter Überschreitung der ortsüblichen Miete um mehr als 10 Prozent ist die Miethöhe des Vormieters offenzulegen.

Damit die Mieter sich aber schon jetzt erfolgreich wehren können, bietet der Mieterverein zu Hamburg einen digitalen MietpreisCheck an (mietpreisbremse-check.mieterverein-hamburg.de/). So erhalten Hamburgs Mieter eine erste kostenlose Orientierung darüber, ob ein Verdacht gegeben ist, dass die ortsübliche Miete um mehr als zehn Prozent überschritten wird. Nur wenn betroffene Mieter ihre Rechte, zum Beispiel mithilfe des Mieterverein zu Hamburg, rechtzeitig wahrnehmen, können sie sich wirksam vor Vermietern schützen, die sich gesetzwidrig verhalten und überhöhte Mieten fordern.

Pressetelefon (ausschließlich für Medienanfragen): 040 – 8 79 79 333

Ansprechpartner:
Siegmund Chychla
040-8 79 79-200
0172-877 71 70
Pressefotos: //pressekontakt.html



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