Mieter müssen keine Nachzahlungen auf Betriebskosten leisten, wenn die Abrechnung nach Silvester 2017 kommt
Entscheidend ist, wann der Brief mit der Betriebskostenabrechnung beim Mieter eingeht, nicht wann der Vermieter ihn abgeschickt hat!
Betriebskostenabrechnungen für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2016 müssten Mietern eigentlich bis zum 31. Dezember 2017 zugestellt werden. Weil das Jahresende 2017 auf einen Sonntag fällt und der 1. Januar ein gesetzlicher Feiertag ist, verschiebt sich die Frist auf den 2. Januar 2018. Versäumt ein Vermieter diese Frist schuldhaft, sind Nachforderungen aus der Abrechnung 2016 gegenüber dem Mieter ausgeschlossen. Entscheidend ist, wann der Brief mit der Betriebskostenabrechnung beim Mieter eingeht, nicht wann der Vermieter ihn abgeschickt hat! Grundsätzlich gilt es als fristgemäß, wenn die Abrechnung bis 18 Uhr des Werktags, an dem die Frist abläuft, von der Post zugestellt oder vom Vermieter in den Briefkasten geworfen wird, so hat das Landgericht Hamburg (AZ 316 S 77/16) entschieden. Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG empfiehlt Mietern daher, den Briefumschlag sicherheitshalber aufzubewahren und sich das Zugangsdatum genau zu notieren.
Anders verhält es sich mit Guthaben. „Sollte eine verspätete Nebenkostenabrechnung ein Guthaben zugunsten des Mieters ausweisen, ist der Vermieter zur unverzüglichen Auszahlung an den Mieter verpflichtet“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG.
Nach Einschätzung des MIETERVEREIN ZU HAMBURG sind viele Abrechnungen, die erst kurz vor Ablauf der 12-monatigen Frist eintreffen, häufig auch dann fehlerhaft, wenn sie ein Guthaben zugunsten des Mieters ergeben. Aus diesem Grunde sollten Mieter jede Betriebskostenabrechnung fachkundig überprüfen lassen.
Hamburgs Mieterinnen und Mieter erhalten auf mieterverein-hamburg.de und unter der Mieter-Hotline 040 / 8 79 79-345 Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um die Betriebskostenabrechnung. Mit dem kostenfreien interaktiven Betriebskosten-Check des MIETERVEREIN ZU HAMBURG auf mieterverein-hamburg.de/online-checks können Mieter ihre Abrechnungen auf Plausibilität prüfen.
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