Mieter erleichtert: die Vereinigte Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft eG (VHW) zahlt zu Unrecht entgegengenommene Mieten zurück
Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG hat erreicht, dass alle Mieter der VHW, welche von einer unberechtigten Mieterhöhung zu Anfang 2011 betroffen waren, das Geld zurückbekommen. Nachdem die Baugenossenschaft die Mieten bei zahlreichen Mietern zu Anfang 2011 angehoben hat, haben viele Betroffene beim MIETERVEREIN ZU HAMBURG Hilfe gesucht. Am 15.12.2011 hat das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 334 S 66/11 u.a.) die Auffassung des Mietervereins bestätigt und die Mieterhöhung der Genossenschaft für unwirksam erklärt. Dies hat der Mieterverein zum Anlass genommen, die Genossenschaft aufzufordern, nicht nur gegenüber den Mitgliedern des Mietervereins, sondern gegenüber allen betroffenen Mietern die Mieterhöhung zurück zu nehmen. Dies hat die Genossenschaft dem MIETERVEREIN ZU HAMBURG mit Schreiben vom 19. Januar 2012 zugesichert.
Das Landgericht Hamburg hat in seiner oben zitierten Entscheidung unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass die Genossenschaft durch die Art der Mieterhöhung sich einen gesetzwidrigen Vorteil hat verschaffen wollen. Das Amtsgericht Hamburg- St. Georg als Vorinstanz hat noch deutlicher formuliert, dass „solche (wie von der Genossenschaft angestrebt) Modernisierungsmieten die Preise im Ergebnis hochtreiben und zu einem permanenten inflatorischen Effekt auf die Mieten führen würden“.
„Wir bedauern es außerordentlich, dass gerade eine Baugenossenschaft in dieser Art und Weise den Versuch unternommen hat, eine Mieterhöhung durchzusetzen. Es bleibt zu hoffen, dass dies zukünftig nicht mehr vorkommen wird“, so Siegmund Chychla, Stellvertretender Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG. „Wir rechnen jedoch der Genossenschaft hoch an, dass die Mieterhöhung nunmehr nicht nur gegenüber den Mietern, die sich dagegen gewehrt haben, sondern gegenüber allen betroffenen Mietern erfolgt“, stellt Chychla fest.
Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG macht darauf aufmerksam, dass grundsätzlich jede Mieterhöhung, auch wenn sie nicht hoch ist, geprüft werden muss. Jede unberechtigte Mieterhöhung, die vorschnell akzeptiert wird, führt unweigerlich dazu, dass nicht nur die Mieter mehr Geld zahlen müssen, sondern die überhöhten Mieten in den Mietenspiegel 2013 einfließen und nach oben treiben.