#Pressemitteilungen
05.01.2009

Keine Nachzahlung auf Betriebskosten für 2007

Wer seine Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2007 nicht bis zum 31.12.08 im Briefkasten hatte, muss aufpassen: Nachforderungen des Vermieters sind nach diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Eine rechtzeitige Absendung durch den Vermieter genügt nicht, erforderlich ist der fristgerechte Zugang der Abrechnung beim Mieter.

Kommt das Abrechnungsschreiben später an, sollten Mieter sofort das genaue Zugangsdatum notieren und eine Nachforderung zurückweisen“, rät Eckard Pahlke, Vorsitzender des Mietervereins. Unschädlich ist dagegen, wenn die – verspätete – Abrechnung ein Guthaben ausweist. Der Anspruch des Mieters auf Auszahlung verfällt nicht. „Deshalb sollten Mieter auf jeden Fall auf Erteilung einer Abrechnung bestehen“, erklärt Pahlke.

Der Mieterverein zu Hamburg, Hamburgs größte Interessenvertretung für Mieter, warnt davor, Nebenkostenabrechnungen ungeprüft hinzunehmen. „Wir schätzen, dass ca. jede zweite Abrechnung Fehler enthält, einige davon können richtig ins Geld gehen! Daher kann eine Überprüfung der Nebenkostenabrechnung eine lohnende Investition sein“, so Pahlke.

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