Hamburger Schulferien: Mietvertrag macht keinen Urlaub
Am 10. Juli beginnen die Schulferien 2014. Damit es nach der Rückkehr nicht noch Ärger und Streit gibt, fasst der MIETERVEREIN ZU HAMBURG zusammen, was zu beachten ist:
„Auch während seiner Abwesenheit (z.B. Urlaub) muss der Mieter dafür sorgen, dass seine mietvertraglichen Verpflichtungen eingehalten werden. Damit voraussehbare Schäden in der Wohnung verhindert werden können, empfiehlt es sich, Freunden oder Nachbarn die Schlüssel zu übergeben und die Hausverwaltung darüber zu informieren.“, sagt der Geschäftsführer des MIETERVEREIN ZU HAMBURG Siegmund Chychla. „Zur Betreuung seiner Wohnung darf der Mieter vorübergehend auch Dritte aufnehmen. Da es sich nicht um einen Untermieter handelt, bedarf es dazu keiner besonderen Erlaubnis des Vermieters“, so Chychla. Weitere Tipps:
- Sicherstellen, dass auch während der Ferien Zahlungstermine für Miete und Nebenkosten, Strom, Telefon, Gas, Versicherungen usw. eingehalten werden.
- Wer das Treppenhaus reinigen oder den Rasen mähen muss, hat während seines Urlaubs für Ersatz zu sorgen, andernfalls kann eine Vertragsverletzung vorliegen. Am besten mit den Nachbarn sprechen oder tauschen.
- Vermieter, Hausmeister oder Hausverwaltung haben keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel. Es reicht aus, wenn ein Zweitschlüssel bei Nachbarn oder Bekannten deponiert wird. Vermieter oder Hausverwaltung müssen lediglich informiert werden, wer für Notfälle, z. B. Wasserrohrbruch, einen Schlüssel für die Wohnung hat.
- Urlaubsadresse oder Telefonnummer (Handy) können beim Vermieter oder der Verwaltung hinterlegt werden, aber auch bei der Notfall-Adresse, das heißt bei Nachbarn oder Bekannten.
- Nachbarn oder Bekannte sollten nicht nur die Blumen gießen oder den Briefkasten leeren. Sie können als Schutzmaßnahme vor Einbrechern auch in unregelmäßigen Abständen die Jalousien auf- und zuziehen oder das Licht einschalten.
- Spezielle Sicherungseinrichtungen an Türen oder Fenstern gegen Einbrüche sind nützlich. Beim nachträglichen Einbau ist aber die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
- Bevor es losgeht: Fenster und Türen schließen. Wasseranschlüsse abdrehen, Stecker von Fernseher, Radio und sonstigen Elektrogeräten aus der Steckdose ziehen.
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