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20.10.2011

Hamburg muss „Zuträgerdienste“ von Vermietern über ihre Mieter für die GEZ stoppen

Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG fordert von der Freien und Hansestadt Hamburg, die Änderungen des neuen Rundfunkstaatsvertrages nicht zu ratifizieren, wonach Eigentümer bzw. Verwalter verpflichtet werden sollen, der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) personenbezogene Daten über Ihre Mieter mitzuteilen.

Der neue Rundfunkvertrag, der sich z.Z. in der parlamentarischen Beratung befindet, soll ab dem 01.01.2013 in Kraft treten und sicherstellen, dass jeder Haushalt erfasst wird. Grundsätzlich werden die Meldebehörden verpflichtet, u.a. den Namen und das Geburtsdatum, „frühere Namen“, „alle vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung“ und den Beginn des Mietverhältnisses der jeweiligen Landesrundfunkanstalt zu übermitteln. In Fällen, in denen der Inhaber der Wohnung nicht festgestellt werden kann, soll zukünftig die GEZ die Vermieter oder Eigentümer des Grundstücks zur Auskunft über persönlichen Angaben ihre Mieter zwingen dürfen, bei Weigerung droht ein Verwaltungszwangsverfahren.

„Wo bleibt der Datenschutz? Was geht die GEZ das Geburtsdatum des Mieters an? Das Vorhaben ist sofort zu stoppen! Vermieter dürfen nicht zu Erfüllungsgehilfen der Behörden gemacht werden.“, so Dr. Eckard Pahlke, Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG.

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