Grillen ohne Nachbarstreit – Was Mieter beachten müssen
Die Tage werden wärmer und viele Hamburger Haushalte stehen für das erste „Angrillen“ in den Startlöchern. Grillen – egal, ob auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten – wird auch in Hamburg immer beliebter, ist aber nicht uneingeschränkt erlaubt. Inwieweit das Grillen in Mehrfamilienhäusern zulässig ist, hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab.
Wichtig ist, dass Qualm- und Bratengerüche von den Nachbarn nicht hingenommen werden müssen. Werden Mitmieter durch den beim Grillen auftretenden Rauch- und Bratgeruch gestört, muss das Grillen eingeschränkt oder sogar unterlassen werden.
„Streit und Ärger gibt es immer dann, wenn sehr oft ohne Rücksicht auf die Nachbarschaft gegrillt wird. Wer z.B. einen Elektrogrill, Aluschalen und Folien benutzt und weitgehend Rauch und Qualm vermeidet, muss keinen Stress mit seinem Nachbarn fürchten“, weiß Siegmund Chychla, Geschäftsführer des MIETERVEREIN ZU HAMBURG, zu berichten.
Auch wenn der Bundesgerichtshof bisher über die Frage, ob und in welchem Umfang in Mehrfamilienhäusern gegrillt werden darf, keine Entscheidung getroffen hat, gilt Folgendes:
Ist im Mietvertrag ausdrücklich das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten, müssen sich Mieter daran halten. Wer das Grillverbot missachtet, riskiert Abmahnungen und sogar die Kündigung. In Hamburg verbieten viele Mietverträge das Grillen auf Balkons, Loggien und unmittelbar an das Haus angrenzenden Flächen. Vor Zünden der Grills empfiehlt sich daher der Blick in den Mietvertrag.
Aber auch ohne ausdrückliches Verbot im Mietvertrag darf dann nicht gegrillt werden, wenn Rauch in Nachbarwohnungen zieht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Grill auf Balkon, Terrasse oder im Garten steht. Bei wesentlichen Beeinträchtigungen durch Ruß oder Rauch, wenn der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in die Wohnung eines Nachbarn dringt, ist das verboten.
Hamburgs Mieter können sich das Info-Blatt Nr. 48 (Qualm ohne Reue- Grillen erlaubt?) von der Internetseite www.mieterverein-hamburg.de herunterladen. Das Info-Blatt ist auch in der Geschäftsstelle des MIETERVEREIN ZU HAMBURG, Beim Strohhause 20 (bei U/S-Bahn Berliner Tor) erhältlich.
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