Weihnachtszeit und Silvester: festlich, aber rücksichtsvoll
Die Adventszeit und die Silvesternacht laden zum Feiern und Dekorieren ein: Lichterketten, Girlanden oder ein Adventskranz bringen Stimmung in Wohnung, Balkon und Hausflur, und zum Jahreswechsel sorgt das Feuerwerk für eine festliche Atmosphäre. Aber was ist erlaubt und wo endet die Toleranz gegenüber der Nachbarschaft?
- Dekorieren ja, Ärger nein: In der eigenen Wohnung dürfen Sie nach Herzenslust schmücken – wichtig ist nur, dass die Deko später wieder problemlos entfernt werden kann.
- Balkon & Hausflur: Sobald Ihre Weihnachtsfreude nach außen wirkt, zählt Rücksicht. Übermäßige Dekoration im Hausflur ist nicht zulässig. Gerichte tolerieren höchstens einen Adventskranz an der Tür. Auf dem Balkon sollten Lichter den Verkehr nicht blenden oder Passanten ablenken.
- Weihnachtliche Düfte: Ein Hauch von Tannenduft ist schön, starkes Duftspray im Treppenhaus eher nicht – das gilt als unzulässige Nutzung der Gemeinschaftsflächen.
- Silvester: Nachtruhe ab 22 Uhr gilt auch an Silvester, doch Gerichte erkennen eine erweiterte Toleranz in der Jahreswechsel-Nacht an. Sobald das neue Jahr gefeiert wurde, sollten Lärm und Störungen aber langsam abklingen.
- Feuerwerk: Sicherheit geht vor! Feuerwerkskörper nur dort einsetzen, wo keine Gefahr für Menschen oder Eigentum besteht. Böllern im Treppenhaus oder am Hauseingang ist verboten. Unsere Empfehlung: Verzichten Sie nach Möglichkeit auf lautes Feuerwerk. Wunderkerzen, Konfettikanonen oder ein gemeinsames Anstoßen bei Musik sorgen genauso für Stimmung – und schonen Mensch, Tier und Umwelt.
Mit ein bisschen Rücksicht steht einer festlichen Adventszeit und einem fröhlichen Jahreswechsel nichts im Wege!