Weihnachtsschmuck innerhalb des Miethauses
Funkelnde Lichterketten in der Nacht am Fenster, an der Fassade kletternde Weihnachtsmännerattrappen? Was ist erlaubt im Dezember an Weihnachtsdekoration innerhalb eines Miethauses und wann bedarf es der Zustimmung des Vermieters?
Mit Beginn der Vorweihnachtszeit werden viele Wohnungen festlich geschmückt mit Lichterketten, Girlanden, Adventskalendern, Kerzen etc. Innerhalb der eigenen vier Wände sind den Mietern keine Grenzen gesetzt was die Dekoration und den eigenen Geschmack anbelangt. Sobald es zu einer Außenwirkung kommt- z.B. flackernden Lichterketten im Fenster, Dekoration im Hausflur, Anhängen von Weihnachtsmännern an der Außenfassade – jedoch schon.
Hier gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Es darf durch die Weihnachtsdekoration nicht zu einer übermäßigen Störung der Nachbarschaft kommen. Auch Eingriffe in die Bausubstanz des Gebäudes, z.B. um kletternde Weihnachtsmänner zu befestigen, dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden.
Ein weiterer Streitpunkt kann die festliche Dekoration des Hausflures darstellen. Hier sind den Mietern enge Grenzen gesteckt, allenfalls einen Adventskranz an der eigenen Haustür lassen die Gerichte noch gelten.