Schneeräumung und Eisbeseitigung
Wer muss wann und wie Schnee und Glatteis beseitigen? Und wann kommt man als Mieter von der übernommenen Schneeräum-Verpflichtung frei?
Zur Schnee- und Eisbeseitigung ist nur verpflichtet, wer es ausdrücklich im Mietvertrag stehen hat. Wenn mehrere oder sämtliche Mieter eines Hauses verpflichtet, sind, muss der Vermieter sich darum kümmern, wer wann an der Reihe ist. Wenn ein Mieter aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht mehr zur Schnee- und Eisbeseitigung in der Lage ist, so hat der Vermieter ihn zu befreien. Weitere Einzelheiten lesen Sie in unserem Ratgeber-Artikel Ärger mit dem Winterdienst oder im Info-Blatt Mieterpflichten bei Schnee und Eis.