#Mietertipps
23.01.2020

Mieterhöhung: tatsächliche Wohnfläche entscheidend

Bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete kommt es neben dem geforderten Quadratmeterpreis vor allem auf die Wohnungsgröße an. Entscheidend ist die tatsächliche Wohnfläche.

Bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete kommt es neben dem geforderten Quadratmeterpreis vor allem auf die Wohnungsgröße an. Entscheidend ist die tatsächliche Wohnfläche. Ist im Mietvertrag eine größere Wohnfläche angegeben, kann sich der Vermieter nicht darauf berufen. Auch eine so genannte 10-prozentige Toleranzgrenze gibt es hier nicht. Es zählt die wirkliche Wohnungsgröße (BGH VIII ZR 266/14).

Hält ein Mieter die Angaben des Vermieters im Mieterhöhungsschreiben zur Wohnfläche für falsch, reicht es nicht aus, die Wohnungsgröße einfach zu bestreiten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof muss der Mieter erläutern, von welchen tatsächlichen Umständen er ausgeht, warum er die Wohnflächenangaben des Vermieters für falsch hält (BGH VIII ZR 181/16). Dem Mieter, so die Karlsruher Richter, sei es möglich und zumutbar, die Wohnfläche der gemieteten Wohnung überschlägig zu vermessen und ggf. abweichende Flächenwerte vorzutragen.

Bei der Ermittlung der Wohnfläche ist folgendes zu beachten:

  • Alle Räume innerhalb der Wohnung zählen zur Wohnfläche mit. Dagegen zählen die Flächen von Zubehörräumen, wie Keller, Waschküche, Trockenräume, Garagen usw., nicht mit.
  • Bei Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden die Grundflächen in aller Regel nur zu einem Viertel berücksichtigt. Bei älteren Mietverträgen – vor 2004 abgeschlossen – können die Flächen bis zur Hälfte angerechnet werden.
  • Grundflächen unter Dachschrägen oder Flächen mit geringer Raumhöhe dürfen nicht voll angerechnet werden. Das ist nur gerechtfertigt, soweit die Räume oder Raumteile eine lichte Höhe von mindestens 2 Metern aufweisen. Raumteile mit einer lichten Höhe von 1 Meter bis unter 2 Meter werden nur zur Hälfte angerechnet und Raumteile mit einer lichten Höhe von unter 1 Meter überhaupt nicht.

Weitere Infos zum Thema Wohnfläche können Sie unserem Info-Blatt 29 entnehmen. Eine Mieterhöhung können Sie mit unserem Online Check überprüfen. Gerne können wir Ihnen unter der Tel. 040 879 79 0 auch einen Außendienstmitarbeiter benennen, welcher das Aufmaß der Wohnung erstellen kann.

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