#Mietertipps
19.05.2016

Gartennutzung

Draußen sprießt das Grün und bei vielen damit der Wunsch, in einer Sonnenliege dem Gras beim Wachsen zuzuschauen – und vielleicht auch ein hübsches Blumenbeet zu bepflanzen. In Mietshäusern ist es jedoch oft unklar, ob und wie die zum Haus gehörende Grünanlage von den Mietern genutzt werden darf.

Draußen sprießt das Grün und bei vielen damit der Wunsch, in einer Sonnenliege dem Gras beim Wachsen zuzuschauen – und vielleicht auch ein hübsches Blumenbeet zu bepflanzen. In Mietshäusern ist es jedoch oft unklar, ob und wie die zum Haus gehörende Grünanlage von den Mietern genutzt werden darf. Bedarf es einer Genehmigung dafür – oder gehört der Garten selbstverständlich mit zur Mietsache? Kann ich auf eigene Faust eine Bepflanzung vornehmen – und wer kümmert sich um die Pflege des Gartens?

Ist der Garten mitvermietet, dürfen Mieter ihn so nutzen, wie sie wollen. Sie können ein Gemüsebeet oder einen Komposthaufen anlegen, Gartenzwerge, Planschbecken, Hundehütten, Sandkasten oder Schaukel aufstellen, Blumen oder Sträucher pflanzen. Zumindest bei Einfamilienhäusern gilt der Garten immer als mitvermietet, es sei denn, im Mietvertrag ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Anders sieht die Sache bei Mehrfamilienhäusern aus: Hier ist der Garten nur dann mitvermietet, wenn das im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart ist – und darf auch nur dann den eigenen Vorstellungen entsprechend genutzt und gestaltet werden.

Muss der mitvermietete Garten laut Mietvertrag auch gepflegt werden, heißt das vor allem, Rasen mähen, Unkraut jäten und Beete umgraben. Der Vermieter hat aber kein Direktionsrecht, d.h. er darf keine Vorgaben machen, wie oft der Rasen gemäht werden darf und wie die Gartenpflege konkret auszusehen hat.
Der § 7 der „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“ regelt den Einsatz lautstarker Gartengerätschaften: An Sonn- und Feiertagen sowie werktags zwischen 22.00 und 7.00 Uhr dürfen in Wohngebieten Rasenmäher, Motorkettensägen, Heckenscheren und Vertikutierer nicht eingesetzt werden. Geräte wie Laubsammler, Laubbläser, Rasentrimmer oder Graskantenschneider dürfen außerdem werktags nur zwischen 9.00 und 13.00 sowie von 15.00 bis 17.00 Uhr benutzt werden.

Gegen Unkraut aus Nachbars Garten kann nichts unternommen werden. Über die Grenze ragende Äste und Zweige müssen aber beschnitten werden. Obst an diesen Ästen darf nicht gepflückt werden. Fällt es jedoch auf den Boden, kann es eingesammelt und gegessen werden.

So werden Sie Mitglied

Formular ausfüllen

Ob online oder auf Papier. Schnell und unkompliziert.

Wir prüfen Ihre Daten

Wir nehmen uns Ihrer an und bereiten uns auf Sie vor.

Freischaltung

Beitrittsbestätigung und Aktivierung des Online-Mitgliederbereichs.

Beratung & Hilfe

Nun können Sie Ihr mietrechtliches Anliegen mit uns klären.

Verpassen Sie keinen Beitrag mehr

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Newsletter abonnieren

Bitte geben Sie in das unten stehende Feld Ihre E-Mail-Adresse ein, auf die wir den Newsletter schicken sollen. Sie werden daraufhin eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten, den sie anklicken müssen, um das Abonnement zu aktivieren.