#Mietertipps
09.06.2020

Balkon: Was ist erlaubt?

Lage und Größe von Balkonen sind häufig Thema bei Mieterhöhungsbegehren des Vermieters. Schließlich variiert die Berücksichtigung der Balkonfläche zwischen 25 und 50%. Aber viele Mieter fragen sich auch, wie sie ihren Balkon nutzen dürfen und ob der Vermieter hier mitreden darf.

Lage und Größe von Balkonen sind häufig Thema bei Mieterhöhungsbegehren des Vermieters. Schließlich variiert die Berücksichtigung der Balkonfläche zwischen 25 und 50%. Aber viele Mieter fragen sich auch, wie sie ihren Balkon nutzen dürfen und ob der Vermieter hier mitreden darf.

Sonnenbaden

Nacktsonnen im mitgemieteten Garten ist in aller Regel erlaubt. Der Hausfrieden wird hierdurch gar nicht bzw. nur unwesentlich beeinträchtigt, so dass eine Kündigung des Vermieters nicht gerechtfertigt ist, entschied das Amtsgericht Merzig (Az.: 23 C 1282/04).

Möblierung

Mieter können Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme aufstellen, ganz nach ihrem Geschmack. Eine Sonnenmarkise oder eine Balkonverkleidung bedarf aber in aller Regel der Zustimmung des Vermieters.

Wäsche trocknen

Mieter dürfen auf dem Balkon auch Wäsche trocknen, zumindest einen Wäscheständer bis zur Höhe der Balkonbrüstung aufstellen und nutzen.

Parabolantenne

Auch das Aufstellen einer mobilen Parabolantenne im sichtgeschützten Bereich des Balkons ist erlaubt, wenn die Antenne standsicher aufgestellt wird.

Grillen

In Hamburg verbieten viele Mietverträge das Grillen auf Balkons, Loggien und unmittelbar an das Haus angrenzenden Flächen. Wer dieses Grillverbot missachtet, riskiert Abmahnungen und sogar die Kündigung. Aber auch ohne ausdrückliches Verbot im Mietvertrag darf dann nicht gegrillt werden, wenn Rauch in Nachbarwohnungen zieht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Grill auf Balkon, Terrasse oder im Garten steht.

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