Neuer Grenzwert für Bleibelastung im Trinkwasser ab Dezember 2013
Die Grenzwertkonzentration für Blei wird ab dem 1. Dezember 2013 nach der geänderten Trinkwasserverordnung von 25 Mikrogramm Blei je Liter auf 10 Mikrogramm Blei je Liter herabgesenkt. Sind im Haus noch Bleileitungen vorhanden, sollte die Bleibelastung im Trinkwasser daher in jedem Fall überprüft werden.
Die Grenzwertkonzentration für Blei wird ab dem 1. Dezember 2013 nach der geänderten Trinkwasserverordnung von 25 Mikrogramm Blei je Liter auf 10 Mikrogramm Blei je Liter herabgesenkt. Sind im Haus noch Bleileitungen vorhanden, sollte die Bleibelastung im Trinkwasser daher in jedem Fall überprüft werden. Es stehen zwei Probenahmearten zur Verfügung, die sog. Zufallsstichprobe und die gestaffelte Stagnationsprobe. Die Zufallsstichprobe ist eine 1-Literprobe, welche ohne vorheriges Ablaufenlassen des Wassers genommen wird und zur Klärung dienen soll, ob überhaupt eine signifikante Bleikonzentration vorhanden ist.
Mittels der gestaffelten Stagnationsprobe (sog. S-Probe) kann eine Bleikonzentration nachgewiesen werden, welche die Grenzwerte laut der Trinkwasserverordnung überschreitet. Dabei werden insgesamt drei Proben entnommen, wobei das Wasser mindestens vier Stunden im Rohleitungssystem gestanden haben muss.
Die Trinkwasseruntersuchungen werden insbesondere von Hamburg Wasser (KundenCenter Ballindamm, Ballindamm 1, 20095 Hamburg-City oder ServicePoint Rothenburgsort Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg, Telefon: 040 / 78 88-22 22), vom Zentrum für Energie-, Wasser- und Umwelttechnik, dem Technischen Überwachungsverein Norddeutschland sowie durch chemische und Lebensmittel-Labore gegen Entgelt vorgenommen. Darüber hinaus bietet Hamburg Wasser für Haushalte mit Schwangeren oder Säuglingen gegen Vorlage des Mutterpasses bzw. der Geburtsurkunde die Trinkwasseranalyse kostenlos an.
Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG empfiehlt allen Mietern, deren Wasserversorgung nach wie vor durch Bleileitungen erfolgt, Ihren Vermieter unter Fristsetzung aufzufordern, zu erklären, dass die neuen Grenzwerte eingehalten werden. Sollte das Gegenteil später festgestellt werden, können Mieter ihre Miete mindern und eine Instandsetzungsklage erheben. Gegebenenfalls können die Kosten der Probeentnahme dem Vermieter angelastet werden. Hierzu sollten Mieter sich jedoch zuvor über die genaue Vorgehensweise informieren.
Nichtmitglieder erhalten telefonische Auskunft unter der Hotline des MIETERVEREIN ZU HAMBURG unter der Tel. 8 79 79-345.