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19.05.2016

Nachbesserungsbedarf bei der Mietpreisbremse: Neuvermietungsmieten liegen 55 Prozent über dem Mietenspiegel

Im Vergleich zu 2015 sind in Hamburg die Mieten bei einer Neuvermietung um 5,6 Prozent gestiegen – bei einem gleichzeitigen Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten um lediglich 0,3 Prozent.

Im Vergleich zu 2015 sind in Hamburg die Mieten bei einer Neuvermietung um 5,6 Prozent gestiegen – bei einem gleichzeitigen Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten um lediglich 0,3 Prozent. Die aktuelle durchschnittliche Neuvertragsmiete für eine Wohnung in Hamburg beträgt nun 12,45 Euro pro Quadratmeter. Das sind 55 Prozent mehr als die 8,02 Euro pro Quadratmeter, die laut des aktuellen Hamburger Mietenspiegels durchschnittlich gezahlt werden. Besonders stark gestiegen sind die Mieten in sogenannten Hamburger B-Lagen wie beispielsweise Allermöhe (+23,6 %), Bahrenfeld (+20,1 %), Farmsen (+16,8 %), Finkenwerder (+13,9 %), Jenfeld (+13,9 %) und Osdorf (+19,8 %). Das hat die jährliche Auswertung des Gymnasiums Ohmoor ergeben.

Nach Inkrafttreten der sogenannten Mietpreisbremse zum 1. Juli 2015 darf die Neuvertragsmiete eigentlich um höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Derzeit haben Vermieter allerdings keinerlei rechtlichen Konsequenzen zu befürchten, wenn sie sich nicht an die Verordnung halten – Mieter müssen ihr Recht aktiv einfordern, um eine Senkung der (überhöhten) Miete zu erreichen.

Zudem gibt es viele Ausnahmen: so sind Neubauwohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezugsfertig werden oder Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmal neu vermietet werden, von der Regelung ausgenommen. Das betrifft Fälle, in denen Modernisierungsinvestitionen mehr als ein Drittel des notwendigen Aufwandes für eine vergleichbare Neubauwohnung betragen. Wenn der Vermieter während des vorherigen Mietverhältnisses modernisiert, die mögliche Mieterhöhung aber nicht geltend gemacht hat, darf er vom Nachmieter mehr fordern.

Auch wenn schon vor Einführung der Bremse eine höhere als die ortübliche Miete gezahlt wurde, kann der Vermieter vom neuen Mieter die alten Preise weiterhin verlangen.

Um die beabsichtigte Verlangsamung des Mietenanstiegs in angespannten Wohnungsmärkten zu erreichen, fordert der MIETERVEREIN ZU HAMBURG dringend Nachbesserungen an der  Mietpreisbremse.

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