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01.11.2017

München: Hohe Bußgelder wegen Zweckentfremdung füllen den Stadtsäckel

Bis Ende Juli diesen Jahres hat die Stadt insgesamt 66 Bußgeldbescheide an Vermieter verschickt. Insgesamt belaufen sich die Bußgelder in München auf 727.000 Euro.

München geht hart gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vor. Bis Ende Juli diesen Jahres hat die Stadt insgesamt 66 Bußgeldbescheide an Vermieter verschickt, die Wohnungen illegal zum Beispiel als Ferienwohnungen vermietet haben. Insgesamt belaufen sich die Bußgelder in München auf 727.000 Euro. Bis zum Jahresende geht man davon aus, dass die Grenze von 1 Million Euro überschritten wird.

Mit dem Verbot von Zweckentfremdung soll unterbunden werden, dass dringend benötigter Wohnraum dem Mietmarkt entzogen wird. Wer in der Bayerischen Landeshauptstadt Wohnraum beruflich oder gewerblich nutzt, leer stehen lässt oder dem Verfall preisgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mittlerweile mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro je Verstoß rechnen. Zweckentfremdung ist auch in Hamburg verboten, die niedrigen Bußgelder von allenfalls 50.000 Euro verfehlen aber offenbar die gewünschte Wirkung.

„Würde Hamburg das Bußgeld wie München verzehnfachen, könnten die Einnahmen auch in der Hansestadt viel höher ausfallen“, sagt Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg.

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