Mit Abkassieren ist jetzt Schluss!
Dubiose Wohnungsvermittler „WIMMO GmbH“ geht vor dem Bundesgerichtshof endgültig K.O.
Großer Erfolg für den MIETERVEREIN ZU HAMBURG: Nach der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH III ZR 153/09) muss die hamburger „Wimmo GmbH“ (Amtsgericht Hamburg, HRB 90874, Steuer Nr.: 24/431/00469; Bugenhagenstr. 5 in 20095 Hamburg) an 9 vom MIETERVEREIN ZU HAMBURG vertretene ehemalige Wohnungssuchende die „Vermittlungsprovision“ zurückzahlen.