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07.09.2015

Landgericht Hamburg entscheidet über den Mietpreis-Check des MIETERVEREIN ZU HAMBURG am 08.09.2015 (Az. 327 O 303/15)

Seit dem 01.07.2015 ist der Mietpreis-Check des MIETERVEREIN ZU HAMBURG online. Insgesamt nutzten bisher fast 4.000 User das Onlinetool. Mit diesem Onlineangebot können alle Mieterhaushalte die erste Einschätzung bekommen, ob die vereinbarte Miete überhöht ist und ein Verdacht besteht, dass die Mietpreisbremse außer Acht gelassen wird. Der Grundeigentümerverband Hamburg hat gegen den Mietpreis-Check eine einstweilige Verfügung erwirkt. Gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg hat der MIETERVEREIN ZU HAMBURG Widerspruch eingelegt, über welchen am 8.09.15 entschieden werden soll.

Seit dem 01.07.2015 ist der Mietpreis-Check des MIETERVEREIN ZU HAMBURG online. Insgesamt nutzten bisher fast 4.000 User das Onlinetool. Mit diesem Onlineangebot können alle Mieterhaushalte die erste Einschätzung bekommen, ob die vereinbarte Miete überhöht ist und ein Verdacht besteht, dass die Mietpreisbremse außer Acht gelassen wird.

Der Grundeigentümerverband Hamburg hat gegen den Mietpreis-Check eine einstweilige Verfügung erwirkt. Gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg hat der MIETERVEREIN ZU HAMBURG Widerspruch eingelegt, über welchen morgen entschieden werden soll. Nach Auffassung des MIETERVEREIN ZU HAMBURG weist die einstweilige Verfügung so schwerwiegende Fehler auf, dass entweder der Grundeigentümerverband seinen Antrag noch zurücknimmt oder das Gericht den Beschluss aufhebt.

Die Widerspruchsgründe des MIETERVEREIN ZU HAMBURG in Kürze:

  1. Falsche Parteibezeichnung.
  2. Die Kammer des Landgerichts Hamburg für Wettbewerbssachen ist unzuständig.
  3. Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien.
  4. Mietpreis-Check ist richtig und nicht falsch, weil er aufzeigt, ob die vereinbarte Miete über dem Mittelwert des maßgeblichen Feldes des Hamburger Mietenspiegels zuzüglich 10 % liegt.

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