Horrende Heizkosten in 2022: Jetzt Widerspruch einlegen!
Der Mieterverein zu Hamburg stellt Mieter:innen ein kostenloses Musterformular für den Widerspruch zur Verfügung.
Die Heizkosten sind im Jahr 2022 deutlich gestiegen, vor allem bedingt durch den Ukrainekrieg und die damit verbundenen Energiepreissteigerungen. Dies führte bei vielen Mieter:innen zu teils vierstelligen Nachzahlungen bei den Nebenkosten. Bei der Prüfung der Abrechnungen und der zugrundeliegenden Wärmelieferungsverträge mit den Energieversorgern stoßen die Rechtsberater:innen des Mietervereins immer wieder auf Preisänderungsklauseln, die möglicherweise gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, da sie wichtige Marktbedingungen nicht berücksichtigen. Für die betroffenen Mieterverein-Mitglieder widersprechen die Rechtsberater:innen in diesen Fällen den Abrechnungen und empfehlen, Nachzahlungen allenfalls unter Vorbehalt zu leisten oder diese zurückzubehalten. Nach Presseberichten über die ungültigen Preisänderungsklauseln erreichen den Mieterverein diverse Anfragen von Mieter:innen nach einem Musterformular für so einen Widerspruch. Dieses Formular stellt der Mieterverein nun hier zum Herunterladen zur Verfügung.
Wichtig: Jeder Wärmelieferungsvertrag muss genau und individuell hinsichtlich der Wirksamkeit der Preisänderungsklauseln geprüft werden. Dies ist ausschließlich im Rahmen einer Einzelfallberatung möglich, zum Beispiel über den Mitgliederbereich auf der Webseite des Mietervereins.
Ein Rechtsgutachten des Bielefelder Juristen Prof. Dr. Markus Artz gibt Mieter:innen Hoffnung, dass der Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat. Artz bewertet konkret die Preisanpassungsklauseln in dem Wärmelieferungsvertrag, die das Düsseldorfer Immobilienunternehmen LEG mit dem Energieunternehmen Enercity geschlossen hat, als unwirksam. Auch Stefan Bentrop, Justiziar des Deutschen Mieterbundes (DMB), hält die Preisanpassungsklauseln für unwirksam und bezeichnet die Abrechnungen zudem als nicht plausibel. Er sieht darin einen klaren Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit, das Vermieter gegenüber ihren Mieter:innen einzuhalten haben.
In Hamburg sind sämtliche Mieter:innen betroffen, deren Häuser mit Fernwärme beliefert wurden. Unabhängig hiervon ist nach Schätzungen des Mietervereins jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft. Deshalb sollten alle Mieter:innen, ihre Abrechnungen prüfen lassen, gegebenenfalls Widerspruch einlegen und Nachzahlungen allenfalls unter dem Vorbehalt der Rückforderung leisten. Da Einwendungen spätestens 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung erhoben worden sein müssen, ist schnelles Handeln erforderlich!
Hier geht es zu den kostenlosen Online-Checks für Betriebskosten und für Heizkosten, die erste Hinweise auf Fehler in den Abrechnungen liefern.