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30.01.2019

Hamburg geht schärfer gegen Airbnb & Co vor

Die Hansestadt hat endlich das Wohnraumschutzgesetz verschärft. Alle Wohnungsanbieter müssen sich spätestens bis zum 31. März registrieren lassen und erhalten eine Wohnraumschutznummer.

Die Hansestadt hat endlich das Wohnraumschutzgesetz verschärft. Seit dem 1. Januar 2019 dürfen Wohnungen statt sechs nur noch maximal zwei Monate im Jahr als Ferienwohnungen genutzt werden. Neu ist auch eine Registrierungspflicht. Alle Wohnungsanbieter müssen sich spätestens bis zum 31. März Zeit registrieren lassen. Auf der Internetseite serviceportal.hamburg.de erhalten sie eine sogenannte Wohnraumschutznummer. Diese muss ab dem 1. April bei jedem Ferienwohnungsangebot genannt werden – egal ob dieses auf einem Internetportal wie Airbnb oder zum Beispiel in einer Zeitung veröffentlicht wird. 22 Wohnraumschützer der Stadt überprüfen in den Bezirken die Einhaltung der neuen Regeln. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss jetzt mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro rechnen.

Mit den strengeren Vermietungsregeln versucht die Stadt zu unterbinden, dass dringend benötigte Wohnungen dauerhaft als Ferienwohnungen zweckentfremdet und so dem Markt entzogen werden.

Wichtig: Mieter, die ihre gesamte Wohnung oder auch nur ein Zimmer zeitweise über Airbnb oder ein ähnliches Portal untervermieten möchten, brauchen dafür die ausdrückliche Genehmigung des Vermieters.

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