Bestellerprinzip und Mietpreisbremse sind in Kraft getreten
Seit dem 01. Juni 2015 gilt für Maklerverträge das sog. Bestellerprinzip. Zudem ist die „Mietpreisbremse“ in Kraft getreten, deren Umsetzung durch eine Rechtsverordnung der Hansestadt Hamburg obliegt.
Seit dem 01. Juni 2015 gilt für Maklerverträge das sog. Bestellerprinzip. Künftig soll nur noch derjenige die Courtage zahlen, der den Makler selbst beauftragt hat. Wohnungssuchende Mieter werden nach Schätzungen des Mieterverein zu Hamburg um bis zu 30 Mio. Euro pro Jahr entlastet.
Gleichzeitig ermächtigt das „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei Wohnungsvermittlung“ die Länder, per Rechtsverordnung Gebiete mit angespannter Wohnungslage auszuweisen. Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen, der in diesem Gebiet liegt, darf die Miete die ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Allerdings hat Hamburg eine derartige Rechtsverordnung bisher noch nicht erlassen.