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13.08.2013

Ab 1. September 2013 gilt die neue Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen

Der Hamburger Senat hat von seinem durch das Mietrechtsänderungsgesetz eingeräumten Recht Gebrauch gemacht und eine Rechtsverordnung erlassen, wonach die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von bisher 20% auf 15 % abgesenkt wird.

Der Vermieter muss bei Mieterhöhungen nicht nur die ortsübliche Vergleichsmiete beachten, er muss auch die Kappungsgrenze einhalten. Diese liegt für das gesamte Hamburger Stadtgebiet ab dem 1. September 2013 bei nunmehr 15 % und bedeutet, dass die Miete innerhalb von 3 Jahren nur noch um max. 15 % steigen darf, selbst wenn die ortsübliche Vergleichsmiete eine höhere Miete zuließe.

Tipp: Mieter sollten sich das Datum des Zugangs einer Mieterhöhung auf dem Umschlag notieren. Die Änderungen gelten für alle nach dem 1.09.2013 eintreffenden Erhöhungen der ortsüblichen Vergleichsmiete. Weitere Tipps für Mieter rund um das Thema Mieterhöhung finden Sie hier.

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