Klarer Fall von vorgeschobenem Eigenbedarf
Vermieter bietet Wohnung nach Kündigung zum Verkauf an
Langjähriger Mieter verliert Wohnung nach einer Eingenbedarfskündigung. Doch der Vermieter zieht nicht ein, sondern sucht dreist über sein eigenes Immobilienportal einen Käufer für die leerstehende Wohnung.
Mieter bekommt Abfindung vor Gericht
Es ist ein Horrorszenario für jeden Mieter und jede Mieterin: Im Briefkasten steckt plötzlich die Kündigung. Auch Marvin L. war schockiert, als sein Vermieter Eigenbedarf für die Altbauwohnung in Winterhude, in der er seit 2007 lebte, anmeldete. Er und seine Lebensgefährtin müssten in 9 Monaten ausziehen, las L. entsetzt. Sein Vermieter, ein Immobilienmakler, schrieb, er habe sich von seiner Frau getrennt und bräuchte die Wohnung nun für sich. „Wir waren total verunsichert, was wir jetzt tun sollten. Ich war froh, dass ich im Mieterverein gewesen bin“, erinnert sich Marvin L.. Während er die Kündigung rechtlich prüfen ließ, machte sich der Musiker auf die Suche nach einer neuen Bleibe. Eine Herausforderung, denn das Musikstudio, dass er sich in der geräumigen 3,5 Zimmer Wohnung eingerichtet hatte, musste mit umziehen. Und auch die gemeinsame Katze des Paares. „Wir haben uns sehr viele Wohnungen angeguckt. Teilweise steht man mit hunderten Leuten auf der Straße“, berichtet der 48-Jährige. Nach vier Monaten intensiver Suche hatte das Paar Glück und zog schließlich nach Uhlenhorst. „Der Umzug war alles andere als lustig und wir zahlen jetzt 600 Euro mehr im Monat“, berichtet Marvin L.. Weil er mit seinen ehemaligen Nachbarn in gutem Kontakt stand, erfuhr er jedoch, dass sich in seiner alten Wohnung nichts tat. Der Eigentümer ließ weder das Klingelschild austauschen, noch zog er ein. Schließlich fand L. die Wohnung auf dem Immobilienportal seines Vermieters zum Kauf angeboten. „Da war uns klar, dass es ein vorgeschobener Eigenbedarf war“, sagt Marvin L.. Damit wollte er den Vermieter nicht durchkommen lassen und schaltet den Mieterverein ein. Die Sache kam schließlich vor Gericht, wo sich L. gütlich mit dem Vermieter einigte und zumindest 8.000 Euro Schadensersatz bekam. „Für mich ist das jetzt ok“, zieht L. Bilanz. „Aber ich glaube, es ist gängige Praxis, dass man Mieter so los wird.“
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