Klarer Fall von vorgeschobe­nem Eigenbedarf

Vermieter bietet Wohnung nach Kündigung zum Verkauf an

Langjähriger Mieter verliert Wohnung nach einer Eingenbedarfskündigung. Doch der Vermieter zieht nicht ein, sondern sucht dreist über sein eigenes Immobilienportal einen Käufer für die leerstehende Wohnung.

Nach der Eingenbedarfskündigung musste Marvin L. eine Wohnung finden, die auch katzengerecht war.

Erfolgsgeschichten

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir: Vielen Mieter:innen fällt es schwer, sich gegen überhöhte Mietforderungen, falsche Abrechnungen und unrechtmäßige Gebühren zu wehren. Bei diesen und vielen anderen Problemen scheuen sie eine Auseinandersetzung mit der Vermieterseite, weil sie negative Konsequenzen für ihr Mietverhältnis befürchten. Der Hamburger Wohnungsmarkt ist derart angespannt, dass viele Menschen ganz einfach Angst haben, ihre Wohnung zu verlieren. Aber wir wissen auch: Angst ist ein schlechter Ratgeber! Mit unserer Serie „Erfolgsgeschichten“ möchten wir auf unserer Website und in unserem MieterJournal zeigen, dass es sich lohnt, mutig zu sein. Wir erzählen die Geschichten von Mitgliedern, die mit unserer Unterstützung auf ihr Recht bestanden haben. Wir hoffen, dass ihr Erfolg viele andere Mieter:innen motivieren wird, sich gegen unrechtmäßige Forderungen und Ungerechtigkeiten zu wehren. Wir helfen Ihnen dabei!

Mieter bekommt Abfindung vor Gericht

Es ist ein Horrorszenario für jeden Mieter und jede Mieterin: Im Briefkasten steckt plötzlich die Kündigung. Auch Marvin L. war schockiert, als sein Vermieter Eigenbedarf für die Altbauwohnung in Winterhude, in der er seit 2007 lebte, anmeldete. Er und seine Lebensgefährtin müssten in 9 Monaten ausziehen, las L. entsetzt. Sein Vermieter, ein Immobilienmakler, schrieb, er habe sich von seiner Frau getrennt und bräuchte die Wohnung nun für sich. „Wir waren total verunsichert, was wir jetzt tun sollten. Ich war froh, dass ich im Mieterverein gewesen bin“, erinnert sich Marvin L.. Während er die Kündigung rechtlich prüfen ließ, machte sich der Musiker auf die Suche nach einer neuen Bleibe. Eine Herausforderung, denn das Musikstudio, dass er sich in der geräumigen 3,5 Zimmer Wohnung eingerichtet hatte, musste mit umziehen. Und auch die gemeinsame Katze des Paares. „Wir haben uns sehr viele Wohnungen angeguckt. Teilweise steht man mit hunderten Leuten auf der Straße“, berichtet der 48-Jährige. Nach vier Monaten intensiver Suche hatte das Paar Glück und zog schließlich nach Uhlenhorst. „Der Umzug war alles andere als lustig und wir zahlen jetzt 600 Euro mehr im Monat“, berichtet Marvin L.. Weil er mit seinen ehemaligen Nachbarn in gutem Kontakt stand, erfuhr er jedoch, dass sich in seiner alten Wohnung nichts tat. Der Eigentümer ließ weder das Klingelschild austauschen, noch zog er ein. Schließlich fand L. die Wohnung auf dem Immobilienportal seines Vermieters zum Kauf angeboten. „Da war uns klar, dass es ein vorgeschobener Eigenbedarf war“, sagt Marvin L.. Damit wollte er den Vermieter nicht durchkommen lassen und schaltet den Mieterverein ein. Die Sache kam schließlich vor Gericht, wo sich L. gütlich mit dem Vermieter einigte und zumindest 8.000 Euro Schadensersatz bekam. „Für mich ist das jetzt ok“, zieht L. Bilanz. „Aber ich glaube, es ist gängige Praxis, dass man Mieter so los wird.“

Das ist der Mieterverein zu Hamburg

Wir vertreten die Interessen von Hamburgs Mieter:innen

Der Mieterverein zu Hamburg ist mit 78.000 Mitgliedshaushalten der bei weitem größte Mieterverein der Hansestadt. Die Hauptaufgaben des Mietervereins zu Hamburg sind:

  • die Vertretung der wohnungspolitischen Belange der Hamburger Mieter:innen
  • die Interessenvertretung seiner Mitglieder in Miet- und Wohnungsangelegenheiten
  • das allgemeine Informieren der Mieter:innen zum Mieten und Wohnen in Hamburg

Dem einzelnen Mitglied stehen wir bei allen rechtlichen Fragen rund um die Mietwohnung mit Rat und Tat zur Seite. Die Beratung erfolgt durch Juristen, die auf das Mietrecht spezialisiert sind. Ergänzend sind alle Mitglieder durch eine Rechtsschutzversicherung für den Fall von Mietprozessen abgesichert.
Vorstandsvorsitzender ist Rechtsanwalt Dr. Rolf Bosse, der auch zugleich Geschäftsführer ist. Zudem gehört Dr. Rolf Bosse dem Beirat des Deutschen Mieterbundes an. Stellvertretende Vorsitzende ist Rechtsanwältin Marielle Eifler.

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